COFFEINUM N 0,2 g Tabletten
von Viatris Healthcare GmbH
COFFEINUM N 0,2 g Tabletten
von Viatris Healthcare GmbH
Packungsgröße | 20 St |
PZN | 04584653 |
Darreichungsform | Tabletten |
Grundpreis | 0,50 € / 1 St 3 |
Packungsgrößen:
9,96 €
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
Produktinformationen
Details
PZN | 04584653 |
Anbieter | Viatris Healthcare GmbH |
Packungsgröße | 20 St |
Packungsnorm | N1 |
Darreichungsform | Tabletten |
Produktname | Coffeinum N 0,2g |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Coffein |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Anwendungshinweise
Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.
Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht über längere Zeiträume anwenden. Bei länger anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.
Überdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es unter anderem zu Krampfanfällen kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.
Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Erwachsene | 1/2-1 Tablette | 1- maximal 2 mal täglich | bei Auftreten von Beschwerden |
Anwendungsgebiete
Wirkungsweise
Der Wirkstoff wirkt vorwiegend auf die Großhirnrinde. Durch seine anregende Wirkung hebt er bei Ermüdeten die Müdigkeitserscheinungen vorübergehend auf und steigert die Leistung. Darüber hinaus bewirkt er eine Verengung der Hirngefäße, was sich bei Kopfschmerzen und Migräne günstig auswirkt. Gemeinsam mit Schmerzmitteln eingenommen, soll deren schmerzlindernde Wirkung unterstützt werden.
Zusammensetzung
Gegenanzeigen
Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Herzrhythmusstörungen
- Pulsbeschleunigung
- Leberzirrhose (Schädigung des Lebergewebes)
- Schilddrüsenüberfunktion
- Angstzustände
Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Für diese Altersgruppe liegen keine Dosierungsangaben vor.
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
- Magen-Darm-Beschwerden
- Kopfschmerzen
- Schlaflosigkeit
- Nervosität
- Innere Unruhe
- Reizbarkeit
- Zittern
- Sonderbare (paradoxe) Reaktionen, wie:
- Müdigkeit
- Pulsbeschleunigung
- Muskelschmerzen
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.